Schlagworte: Kopierschutz
BGH – auch Private dürfen keine Programme zur Umgehung eines Kopierschutzes verkaufen
Verfasst von kuemmerle unter Internetrecht, Urheberrecht am 29. Juli 2008
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass auch Privatpersonen, die entgegen § 95a Abs. 3 UrhG Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, von den Tonträgerherstellern auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden können. Zum Rest des Beitrags »