Verfasst von kuemmerle unter Vermischtes am 29. Dezember 2009
Wer sein Haus neben einem Grundstück mit umfangreichem Baumbestand errichtet, muss selbst Vorsorge treffen, dass der Wasserbedarf der Nachbarspflanzen sein Gebäude nicht schädigt. Denn wenn der „Durst“ der Bäume zu Setzungsrissen am Haus führt, kann er vom Nachbarn nicht mit Erfolg Schadensersatz verlangen. Zum Rest des Beitrags »
Rechtsanwalt Kay Blechschmidt
Wühlischstraße 26
10245 Berlin
Fon: 030-21237397
Fax: 030-21237398
info@mitfugundrecht.de
www.mitfugundrecht.de
Fusion Theme by digitalnature | powered by WordPress
Beiträge (RSS) und Kommentare (RSS) ^