Schlagworte: Gleitsichtbrille
LSG Rheinland-Pfalz – Hartz IV-Empfänger hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Gleitsichtbrille
Verfasst von kuemmerle unter Sozialrecht am 3. Februar 2009
Der Träger der Grundsicherung hat neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts grundsätzlich auch Leistungen zur Eingliederung erwerbsfähiger Hilfebedürftige in das Erwerbsleben zu erbringen. Jedoch ist er im Rahmen der Eingliederungsleistungen nicht verpflichtet, die Kosten einer Gleitsichtbrille zu übernehmen, da diese einen Gegenstandes des täglichen Gebrauchs darstellt. Zum Rest des Beitrags »