Schlagworte: Gegenverkehr
LG Karlsruhe – Linksabbieger muss Gegenverkehr beachten, auch wenn dieser bei Gelb fährt
Verfasst von kuemmerle unter Unfallregulierung, Verkehrsrecht am 2. April 2008
Der Linksabbieger muss den Vorrang des Gegenverkehrs grundsätzlich auch dann beachten, wenn dieser Gelb – oder sogar bei frühem Rot einfährt. Selbst eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung des Geradeausfahrenden hebt dessen Vorrecht nicht auf. Als bevorrechtigter Verkehr gegenüber dem Wartepflichtigen ist auch noch der bei spätem Gelb oder der ersten Rotsekunde anfahrende Gegenverkehr anzusehen. Er muss mit Nachzüglern rechnen und diesen den Vorrang einräumen. Zum Rest des Beitrags »