Schlagworte: Garagentor

AG Frankenberg-Eder – Kfz-Haftpflicht- oder Privathaftpflichtversicherung, wer tritt ein für einen Schaden an einem Kfz durch ein Garagentor ein?

Der Kläger hat mit der beklagten Versicherung einen Vertrag über eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Er ist Eigentümer eines Wohnhauses mit Doppelgarage. Die Tore der Garage sind per Fernsteuerung getrennt voneinander zu öffnen. In der einen steht sein Fahrzeug, in der anderen das seiner Frau . Aufgrund einer Verwechslung der Tasten der Fernbedienung öffnete der Kläger das falsche Garagentor. Vor dem Garagentor stand ein Fahrzeug eines Besuchers, welches durch das öffnende Tor beschädigt wurde. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare