Schlagworte: Frisör
LG Coburg – 5000 Euro Schmerzensgeld nach fehlerhafter Blondierung beim Friseur
Verfasst von kuemmerle unter Vermischtes am 8. Februar 2010
Die Klägerin ließ sich in einem Friseursalon die Haare blondieren. Dabei trug eine Mitarbeiterin des Friseursalons das Blondierungsmittel versehentlich auf die Kopfhaut der Klägerin auf. Dadurch wurde die Haut am Hinterkopf verätzt und verursachte auf dem Hinterkopf der Klägerin eine etwa 5 x 5 cm große kahle Stelle, an der keine Haare mehr wachsen. Zum Rest des Beitrags »