Schlagworte: Engstelle

Kammergericht – Haftungsverteilung bei Kollision in einer Engstelle

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Seedo/Pixelio

In einer unübersichtlichen Kurve mit parkenden Fahrzeugen auf der Gegenfahrbahn kam dem Kläger bei Glätte ein Fahrzeug entgegen. Es kam zum Unfall und der Kläger verlangte seinen Fahrzeugschaden ersetzt. Dem bekam er auch zugesprochen, allerdings nur zu 75 %. Zwar war der Unfallgegner wartepflichtig, aber auch der Bevorrechtigte habe nach Auffassung des Kammergerichts Sorgfaltspflichten und müsse in besonderen Verkehrslagen unter Umständen auf sein Vorrecht verzichten. Angesichts der Glätte, wäre dazu noch eine weitere Reduzierung der Geschwindigkeit erforderlich gewesen, um gegebenenfalls schnell zum Stehen zu kommen. Zum Rest des Beitrags »

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