Schlagworte: Eigentümer
Schädigendes Verhalten eines Miteigentümers gegenüber Mietern
Ist der Mieter eines Wohnungseigentümers regelmäßig beleidigendem, bedrohendem und aggressivem Verhalten eines anderen Wohnungseigentümers ausgesetzt, kann er die Miete mindern und gegebenenfalls das Mietverhältnis auch außerordentlich kündigen. Der Eigentümer der vermieteten Wohnung kann den ihm entstandenen Mietausfallschaden dann gegenüber dem anderen Wohnungseigentümer geltend machen. Zum Rest des Beitrags »