Schlagworte: BZRG
Erweitertes Führungszeugnis ab 1. Mai 2010
Verfasst von kuemmerle unter Gesetzgebung, Strafrecht am 30. April 2010
Mit dem am 1. Mai 2010 in Kraft tretenden 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 16. Juli 2009 (5. BZRGÄndG) ist in §§ 30a, 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ein „erweitertes Führungszeugnis“ eingeführt worden, welches Auskunft über Personen erteilt, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Zum Rest des Beitrags »