Schlagworte: Blutntnahme

OLG Hamm – Beweisverwertungsverbot bei willkürlicher Anordnung einer Blutentnahme durch Polizei

Der Angeklagte hatte bei dem Maifeierlichkeiten erheblich dem Alkohol zugesprochen und war anschließend mit einem Pkw bei einer Ortsdurchfahrt von der Fahrbahn abgekommen. Als er mit den Vorderrädern über eine Bordsteinkante fuhr, platzten die Reifen, das Fahrzeug überfuhr ein Hinweisschild und einen Zaun auf einer Länge von etwa 5 Metern. Unbeeindruckt setzte der Angeklagte seine Fahrt fort und fuhr mit den Vorderrädern auf den Felgen fahrend, davon, parkte das Fahrzeug vor seinem Wohnhaus und legte sich ins Bett. Die knapp eine Stunde nach dem Unfall auf Anordnung eines Polizeibeamten entnommene Blutprobe ergab einen BAK-Wert von 2,6 Promille. Zum Rest des Beitrags »

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