Schlagworte: Bestandteil
AG München – Erde ist ein wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks
Verfasst von kuemmerle unter Vermischtes am 25. Mai 2008
Die späteren Kläger sowie die spätere Beklagte bewirtschafteten bis Juni 2006 ein der Landeshauptstadt München gehörendes Grundstück gemeinsam. Dabei war die Beklagte die eigentliche Pächterin. Die Kläger zahlten die Hälfte der Pacht an die Beklagte. In der gesamten Zeit brachten die Kläger etliche Kubikmeter sogenannten Mutterbodens auf das Grundstück. Zum Rest des Beitrags »