Verfasst von kuemmerle unter Kanzleigeschichten, Strafrecht, Verkehrsrecht am 5. März 2009
Unser Mandant suchte uns auf, nachdem die Polizei beim ihn zu Hause aufgetaucht war, ihm einen Beschluss des AG Tiergarten übergeben, nach dem ihm seine Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden war und seinen Führerschein auch gleich mitgenommen hatte. Unser Mandant sei nach dem Beschluss dringend verdächtig, sich nach einem Verkehrsunfall unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben, was bekanntermaßen strafbar ist gemäß § 142 StGB. Zum Rest des Beitrags »
Rechtsanwalt Kay Blechschmidt
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