Schlagworte: Ausweichquartier
AG München – Ein angebotenes Ausweichquartier muss sich ein Reiseteilnehmer zumindest anzuschauen
Verfasst von kuemmerle unter Reiserecht am 25. März 2008
Der spätere Kläger buchte für sich und seine Familie bei einem Reiseveranstalter eine zweiwöchige Urlaubsreise nach Kroatien. Die Reise kostete 2016 Euro. Die gebuchte Unterkunft befand sich in einem abgewohnten und ungepflegten Zustand. Im Bad fehlten Fliesen, der Toilettensitz war kaputt, das Duschbecken verstopft und die Badezimmertüre im unteren Bereich vermodert. Zum Rest des Beitrags »