Schlagworte: Ausnahme
VG Neustadt – keine Raucherabende eines Raucherclub im Stammlokal
Verfasst von kuemmerle unter Verwaltungsrecht am 6. Februar 2008
Ein Verein, der aus einem seit 1903 bestehenden traditionellen Raucherclub hervorgegangen ist, führt etwa einmal im Monat Clubabende durch, bei denen in geselliger Runde Zigarren, Zigarillos und Pfeifen geraucht werden. Die Abende finden üblicherweise samstags von 20.00 bis 24.00 Uhr in einer während dieser Zeit auch sonstigen Gästen offen stehenden Gaststätte statt. Zum Rest des Beitrags »