Schlagworte: Anforderungen
Bundesfinanzhof – Anforderungen an zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen
Verfasst von kuemmerle unter Vermischtes am 2. Mai 2008
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 6. Dezember 2007 (V R 61/05) entschieden, dass zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen grundsätzlich den richtigen Namen (Firma) und die richtige Adresse des leistenden Unternehmers angeben müssen. Der sog. Sofortabzug der Vorsteuer gebiete es, dass der Finanzverwaltung eine leicht nachprüfbare Feststellung des leistenden Unternehmers ermöglicht werde. Zum Rest des Beitrags »