VG Münster – „Gesinnungstest“ für Ausländer in NRW ohne Rechtsgrundlage


Der Kläger Mourad Qortas stammt aus Marokko, lebt seit etwa zehn Jahren in Deutschland und studiert Islamwissenschaften, Neuere und Neueste Geschichte und Philosophie an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Er wendet sich dagegen, dass er im März 2008 im Rahmen seines Antrags auf Verlängerung der ihm für das Studium erteilten Aufenthaltserlaubnis einen „Sicherheits-Fragebogen“ auszufüllen hatte.

Dieser enthielt unter anderem Fragen nach etwaigen Kontakten zu Personen, die Terror-Organisationen unterstützen, sowie zu einer etwaigen eigenen Beteiligung an politisch oder religiös motivierten Gewalttaten.

Der Einsatz dieses Fragebogens beruht auf einem Erlass des nordrhein-westfälischen Innenministeriums. Die Ausländerbehörden legen den Fragebogen denjenigen Ausländern vor, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und die Staatsangehörigkeit eines der im Erlass aufgeführten 26, vorwiegend islamisch geprägten Staaten besitzen.

Der Kläger erstrebe mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster die Feststellung, dass die Befragung sowie die Übermittlung seiner Grunddaten (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Einreisedatum) an das Landeskriminalamt und das Landesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig gewesen sind. Er ist der Auffassung, die Befragung und die Datenübermittlung seien diskriminierend und unverhältnismäßig, weil in seinem Fall keinerlei Anfangsverdacht bestehe.

Das Verwaltungsgericht Münster gab dem Kläger Recht. Die städtische Ausländerbehörde muss den vom Kläger ausgefüllten „Sicherheits-Fragebogen“ nun vernichten. Dieser war nach Ansicht des Gerichts aus formalem Gründen rechtswidrig, da ein Hinweis auf die gesetzliche Grundlage für die Datenerhebung fehlte. Der Kläger war somit nicht informiert worden, warum er den Fragebogen ausfüllen und was mit den Daten passieren sollte.

VG Münster, 08.10.2009, Az: 8 K 1498/08

Quellen: SPON vom 08.10.2009 und Terminhinweis VG Münster

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