Ich habe doch aber den Vertrag widerrufen…


…und zwar innerhalb von 14 Tagen, das reicht doch!!! Bestimmt stand das in einer dieser bunten Zeitschriften in der Rubrik tolle Rechtstipps. Etwas verstört reagierte die Mandantin daher auf unsere Auskunft, dass das nur bei bestimmten Verträgen geht und noch dazu unter der Voraussetzung, dass sie als Verbraucherin gehandelt hat. Hier war ein Handelsvertreter  zu ihr in den Laden gekommen und hatte ihr für die Laufzeit von zwei Jahren eine Werbefläche verkauft. Den Vertrag hatte sie zunächst unterschrieben, wollte  diesen dann aber doch nicht mehr.

Warum  man sich „genötigt“ sah, sofort zu unterschreiben, konnte die Mandantin nicht erklären. Die menschliche Schwäche nicht Nein sagen zu können, ist allerdings für ein loslösen vom Vertrag, geschweige denn für eine Vertragsanfechtung nicht ausreichend. Da braucht es schon ein wenig mehr. Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten, lautet ein Rechtsgrundsatz.

Auch der Einwand der Mandantin, eigentlich habe sie  das Geld gar nicht,  war wenig erfolgversprechend. Ein weiterer schöner Grundsatz lautet, Geld hat man zu haben. Insbesondere wenn man sich vertraglich verpflichtet hat. Man hat das Recht, sich an seinem 18. Geburtstag mit einer einzigen Unterschrift für den Rest seines Lebens finanziell zu ruinieren. Ganz so schlimm wird es hier nicht werden, aber in der Zukunft wird die Mandantin sicher eine Nacht drüber schlafen, ehe sie einen Vertrag unterschreibt.

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