LG Erfurt – Volle Haftung eines erwachsenen Radfahrers bei zu schneller Fahrt auf Gehweg und Zusammenstoss mit in Grundstück einfahrendem Pkw


(c) tomizak / Pixelio

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Fährt ein erwachsener Radfahrer verbotenerweise und zu schnell auf einem Gehweg und kommt es zu einem Zusammenstoss mit einem in ein Grundstück einfahrenden Pkw, den der Radfahrer nicht sehen konnte, haftet der Radfahrer voll und hat selbst keinen Anspruch auf Schadenersatz, entschied das LG Erfurt.  Der Fahrradfahrer hat – als Erwachsener – den Gehweg befahren, obwohl es ihm möglich gewesen wäre, die dafür zugelassene Strasse zu nutzen. Dies stellt bereits einen gravierenden Verstoß gegen Verkehrs- und Sorgfaltsregeln dar, nämlich gegen das aus § 2 I S.1 StVO herzuleitende, für erwachsene Fahrradfahrer strikt geltende Verbot der Benutzung von Gehwegen. Darüber hinaus hat der Fahrradfahrer seine Geschwindigkeit nicht den örtlichen Verhältnissen und Gegebenheiten angepasst. Die Fahrerin des einfahrenden Pkw hat die Einfahrt mit Schrittgeschwindigkeit genommen. Mit Blick auf die gravierenden Sorgfaltsverletzungen und groben Verkehrsverstösse des Fahrradfahrers tritt auch jede Betriebsgefahr auf Seiten der Fahrerin des Pkw zurück.

LG Erfurt, Urteil vom 14.03.2007, 8 O 1790/06, in NZV 2007 522

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