Da rieben wir uns doch verwundert die Augen, als die Mitteilung des Kammergerichts eintraf, dass in dieser Sache die Gegenseite Berufung eingelegt hat. Angesichts des Prozessverlaufs waren wir nicht davon ausgegangen, warten nun gespannt auf die Berufungsbegründung. und fragen uns, ob es auch dunkelrote Deckel gibt. Insbesondere verwundert uns, dass die Klägerin, die in erster Instanz Prozesskostenhilfe beansprucht hatte, nun offensichtlich in der Lage ist, eine Berufungsinstanz zu finanzieren. Unser Mandant ist davon ohnehin begeistert, da bislang weder auf die mit der Widerklage geltend gemachte Zahlung, noch auf die immensen Prozesskosten irgend etwas gezahlt wurde.