CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla verlangt Kruzifixe in allen Schulen


CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla verlangt ein „Bekenntnis zum Christentum“ im öffentlichen Raum berichtet u.a. der Spiegel. Kruzifixe sollen deutschlandweit in allen Schulen, Gerichten und Behörden aufgehängt werden. Herr Pofalla ist Volljurist, sogar Rechtsanwalt. Man könnte daher annehmen, er kenne sich mit Grundrechten und der Rechtsprechung aus. Allerdings muss man ihm zu Guter halten, dass die sog. Kruzifix-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bereits etwas zurückliegt.

Eltern hatten seinerzeit gegen die Bayerische Volksschulordnung Verfassungsbeschwerde eingelegt, da sie gegen eine christliche Einwirkung auf ihre Kinder durch die Kruzifixe waren. Nach § 13 Abs. 1 Satz 3 der Volksschulordnung, war in jedem Klassenzimmer ein Kreuz anzubringen. Der Antrag auf Entfernung der Kreuze war zuvor von den Verwaltungsgerichten abgelehnt worden.

Das Bundesverfassungsgericht – Erster Senat – entschied, dass die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, gegen die in Art. 4 Abs. 1 GG garantierte Religionsfreiheit, wozu auch die sog. negative Glaubensfreiheit zählt, verstößt. Gleichzeitig hat es § 13 Abs. 1 Satz 3 der Volksschulordnung für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt.

Das Bundesverfassungsgericht stützte seine Entscheidung im wesentlichen auf folgende Erwägungen: Art. 4 Abs. 1 GG garantiere jedem die Freiheit, nach eigenen Glaubensüberzeugungen zu leben und zu handeln, aber auch zu entscheiden, welche religiösen Symbole er anerkenne und verehre oder welche er ablehne. Aus der Glaubensfreiheit folge der Grundsatz staatlicher Neutralität gegenüber den unterschiedlichen Religionen und Bekenntnissen. Die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse sei dem Staat untersagt. Angesichts der allgemeinen Schulpflicht seien Schüler während des Unterrichts ohne Ausweichmöglichkeit mit einem religiösen Symbol konfrontiert und gezwungen, „unter dem Kreuz“ zu lernen. Der Grundrechtskonflikt verschiedener Glaubensrichtungen lasse sich auch nicht nach dem Mehrheitsprinzip lösen, weil das Grundrecht der Glaubensfreiheit in besonderem Maße dem Minderheitenschutz diene. Der Einzelne, also auch Herr Pofalla, hat keinen uneingeschränkten Anspruch darauf, seine Glaubensüberzeugung im Rahmen staatlicher Institutionen zu betätigen.

BVerfG, Entscheidung vom 16. Mai 1995, Az: 1 BvR 1087/91 – veröffentlicht in BVerfGE 93, 1 (Entscheidung im Volltext)

Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber schlägt in die gleiche Kerbe. Er will über eine Bundesratsinitiative erreichen, dass Gotteslästerung künftig schärfer bestraft wird. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll der Münchener Landesregierung zur Abstimmung vorgelegt worden sein. Bislang ergibt sich die Strafbarkeit der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen aus § 166 StGB. Es droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Nach dem bayerischen Gesetzesentwurf solle nicht nur wie bisher, eine Beschimpfung von Religion und Kirche strafbar sein, die den öffentlichen Frieden stören könnte. Vielmehr solle bereits die Herabwürdigung oder Verspottung unter Strafe gestellt werden. Damit dürfte z.B. der Film „Das Leben des Brian“ diesen Straftatbestand erfüllen und nicht mehr gezeigt werden.

Quellen:
Wikipedia – Kruzifix-Beschluss
BVerfG, Mitteilung vom 10. 8. 1995 – 32/ 95 (Lexetius.com/1995,498)
Spiegel-Online vom 09.09.2007
Wolfsburger Allgemeine Zeitung Online vom 11.11.2007

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