Der frühe Vogel fängt den Wurm, aber so früh….


Eine schöne Anekdote unseres Kooperationspartners aus Torgau: Zu einem auswärtigen Amtsgericht (volle zwei Fahrtstunden entfernt) erhielt er in einer Zivilsache eine Ladung auf Mitte Dezember, Terminszeit 07.40 Uhr. Der Kollege verfügte an sein Sekretariat: „Bitte auf der Geschäftsstelle checken, ob es nicht ein Druckfehler ist“. Daraufhin erhielt er folgenden Aktenvermerk seines Sekretariats:

Anruf bei Geschäftsstelle-Zivil, AG xxx, Frau xxx: wegen Terminszeit. Teilt mit: „07.40 h kein Druckfehler. Richter xxx sei so verrückt, der mache das regelmäßig. Letzte Woche habe er schon auf 07.20 h terminiert. Verlegungsanträge zwecklos.“

Es geht auch anders: vor 3 Wochen hatte der Kollege an einem 600 km entfernten Landgericht verhandelt, in einer Stadt fernab der Autobahn. Hier hatte der Richter vor der Ladungsverfügung angerufen: er wolle um 13.00 h terminieren, dann käme der Kollege sicher gut hin und nachmittags noch wieder zurück. Ob 13.00 Uhr o.k. sei?

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