Die Bundesregierung will das Mitführen sogenannter Anscheinswaffen unter Strafe stellen. Das sieht der Gesetzentwurf zur Änderung des Waffenrechts (16/7717 – PDF) vor, der am kommenden Freitag in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt wird. Als Anscheinswaffen sollen laut Gesetz Nachbildungen von Kriegswaffen und Pumpguns gelten. Da jedoch nur das Führen dieser Anscheinswaffen verboten wird, bleiben sowohl der Erwerb als auch der Transport der erworbenen Waffe in einem Behältnis nach Hause erlaubt. Verboten werden sollen außerdem Distanz-Elektroimpulsgeräte, die unter der Bezeichnung „Air Taser“ bekannt sind und laut Gesetzesbegründung ein „spezifisches Gefährdungs- und Missbrauchspotentials“ hätten. Der Entwurf sieht weiter vor, dass ererbte Waffen zukünftig blockiert werden müssten, wenn der Erbe über keinen Waffenschein verfügt.
In seiner Stellungnahme kritisiert der Bundesrat die Einschränkung des Anscheinswaffenbegriffs auf Anscheins-Kriegswaffen und Pumpguns. Das Verbot solle sich nicht nur auf derartige Waffen beziehen, sondern auf jede Anscheinswaffe, die mit einer entsprechenden Originalwaffe zu verwechseln sei. Situationen, in denen die Polizei die täuschend echt wirkenden Nachbildungen mit echten Schusswaffen verwechseln könnte, entstünden eher durch Nachahmungen von erlaubnispflichtigen Kurzwaffen, wie Pistolen oder Revolvern. In ihrer Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung, den Vorschlag prüfen zu wollen. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass eine Ausdehnung des Begriffs Anscheinswaffe auf nahezu alle Waffenimitate weit reichende Konsequenzen hätte. Der Handel mit zum Spiel bestimmten Waffenimitaten sei so praktisch kaum noch möglich.
Quelle: Bundestag, hib-Meldung 014/2008 vom 17.01.2008