Eine bei einem Verein als Lehrerin angestellte Arbeitnehmerin war mit ihrem Arbeitsvertrag unzufrieden. Neben der Arbeitnehmerin beschäftigte der Verein eine weitere Lehrerin und vier Lehrer. Die Arbeitsverträge des Schulleiters und zweier weiterer männlicher Lehrkräfte sahen im Unterschied zu den Arbeitsverträgen der Arbeitnehmerin und ihrer Kollegin sog. beamtenähnliche Leistungen wie Versorgungs- und Beihilfeleistungen, Reise- und Umzugskostenerstattungen vor. Über 90 % der Schüler des Vereins sind Jungen. Die Lehrerin fühlte sich benachteiligt und verlangte von ihrem Arbeitgeber ebenfalls den Abschluss eines „beamtenähnlichen“ Arbeitsvertrags entsprechend den Arbeitsverträgen ihrer drei männlichen angestellten Kollegen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. 08.2007 – 9 AZR 943/06 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 7. Juli 2006 – 3 Sa 1688/05 B
Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 62/07