Unser Kooperationspartner aus Torgau hatte bereits über einen Mandanten berichtet, der 1999 aus dem Gerichtssaal des Landgerichts erfolgreich geflüchtet war. Dabei waren zwei Personen (leicht) verletzt worden. Ein Wachtmeister verdrehte sich in der Rangelei einen Finger. Die mutige Staatsanwältin versuchte die Tür von außen zu schließen, damit der Angeklagte nicht raus kann. Er sprang dann gegen die sich schließende Tür, hinter der sich die Staatsanwältin befand. die sich dabei das Handgelenk verstauchte . Den Fluchtversuch unternahm er mit seinem damals mitangeklagten Bruder, dem die Flucht nicht gelang. Von seinem Bruder hat er von Hörensagen gehört, dass eine Viertelstunde nach den Geschehnissen der Vorsitzende der Strafkammer (Herr Müller-Meier-Schmidt) zu dem Bruder an die Gerichtsarrestzelle gekommen sein soll, angeblich mit roten Kopf in der Aufregung angeschrieen haben soll: „Aus meinem Saal haut keiner ab. Ihr kriegt beide SV und kommt nicht mehr raus, verlasst euch drauf“. Wenn es so gewesen sein sollte, so wäre das sicher unfein, in der damaligen Ausnahmesituation jedoch vielleicht nachvollziehbar.
Er sitzt eine sehr lange zeitige Freiheitsstrafe ab. Ca. 1 ½ Jahre vor dem regulären Entlassungszeitpunkt beauftragte er den Kollegen Pagels, eine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung zu beantragen. Es läuft das übliche Programm. Da das Gefährlichkeitsgutachten günstig ausfällt, eine Straftataufarbeitung stattfand und das Vollzugsverhalten einwandfrei ist, verfügt die Vollstreckungskammer des Landgerichts die Aussetzung des Rests zur Bewährung. Aber es geht viel Zeit darüber ins Land.
Die Staatsanwaltschaft legt mit einem Zweizeiler Beschwerde ein. Nun liegt die Sache beim Senat des OLG und es vergeht weitere Zeit. Der Mandant berichtet, als er die Namen der Richter sieht: Herr Müller-Meier-Schmidt hat Karriere gemacht. War er damals Vorsitzende der großen Strafkammer des Landgerichts, aus dessen Saal der Mandant damals erfolgreich flüchtete, so ist er jetzt Vorsitzender eines Strafsenats am OLG. Dieses Senats.
Nun, nach 13 Jahren also das große Wiedersehen vor dem OLG. Was das wohl wird… Der Kollege hat einen Befangenheitsantrag erwogen (der hätte wohl auch gute Chancen), sich aber dagegen entschieden. Das kostet noch mehr Zeit. Es sind jetzt nur noch 8 Monate übrig. Stattdessen hat der Kollege dem Senat die Sache grob skizziert und mitgeteilt, dass er keinen Befangenheitsantrag stelle, da er davon ausgehe, dass sich ein Vorsitzender eines OLG-Strafsenats sich von solch sachfremden Erwägungen sicher frei machen kann.
Eine gute Entscheidung wir unser Kollege mitteilte. „Free – free, he was set free“. Der OLG-Senatsvorsitzende hat sich keine Blöße gegeben und die Beschwerde der StA zurückgewiesen.