Dem Inhaber eines Lokales in Berlin-Pankow war vom Bezirksamt die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen sogenannter Heizpilze versagt worden. Gegen die Entscheidung des Bezirksamtes hatte der Lokalbetreiber vorgetragen, die Versagung aller Heizpilze im Land Berlin habe keinen messbaren Einfluss auf den Klimaschutz. Zu beachten sei vielmehr, dass er eine 50%-ige Umsatzsteigerung für den Zeitraum verzeichnet habe, in dem Heizstrahler bzw. Partyfackeln auf dem Gehweg vor seiner Gaststätte abgestellt gewesen seien. Die Attraktivität Berlins werde durch Straßencafés mit Heizmöglichkeiten erhöht, was dem Tourismus und damit dem öffentlichen Interesse diene.
Die Kammer hat die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wegen der grundsätzlichen Frage, ob Gründe des Klimaschutzes überwiegende öffentliche Interessen sein können, zugelassen.
VG Berlin, Urteil vom 15. Mai 2009 – VG 1 A 417.08 –
Quelle: Pressemitteilung Nr. 29/2009 vom 02.07.2009
Wenn viele kleine Menschen
An vielen kleinen Orten
Viele kleine Dinge tun,
können sie das Angesicht der Welt verändern.
Afrikanisches Sprichwort