Das Fußballturnier – der Nachbar fühlt sich bedroht


Rike/Pixelio

Rike/Pixelio

Nach einem Dorffest mit Fussballturnier fühlte sich einer der Dorfbewohner, gleichzeitig der Dorfpolizist, des Nächtens beleidigt und auch noch bedroht. Um halb 4 Uhr sei eine Gruppe von Leuten grölend an seinem Haus vorbeigezogen und aus der Gruppe heraus soll einer gerufen haben „Bullenschweine wollen wir hier nicht“. Der Dorfpolizist erkannte „eindeutig“ und „zweifelsfrei“ die Stimme als die seines Nachbarn, unseres ersten Mandanten anlässlich dieses denkwürdigen Dorffestes. Nach Einspruch gegen den Strafbefehl wegen Beleidigung wurde unser erster Mandant dann beim Amtsgericht Bad Lobenstein freigesprochen. Das schien einem anderen Dorfbewohner gut gefallen zu haben, denn er beauftragte uns, auch ihn  zu verteidigen. Er hatte nämlich auch einen Strafbefehl bekommen, da er den Dorfpolizisten just am gleichen Tag zur gleichen Zeit bedroht haben soll.

Also legten wir auch hier Einspruch ein und forderten die Akte an. Danach soll unser neuer Mandant ebenfalls in der Gruppe dabei gewesen sein und gerufen haben „…irgendwann stecke ich Dich und Deine Bude an.“ Auch hier gab der Dorfpolizist an, unseren Mandanten „eindeutig“ und „zweifelfsfrei“ an seiner Stimme erkannt zu haben. Von seinen besonderen Fähigkeiten, Menschen in völliger Dunkelheit allein an ihrer Stimme zu erkennen und dies auch überzeugend erläutern zu können, hatten wir uns ja bereits in der ersten Hauptverhandlung überzeugen können, vorsorglich beantragten wir dann aber doch die Ladung von Zeugen.

Hier lag die Sache nämlich noch eindeutiger als beim ersten Verfahren. Unser neuer Mandant war beim Dorffest für die musikalische Unterhaltung verantwortlich und beschallte den Dorfplatz bis ca. 4 Uhr morgens mit allerlei Stimmungsliedern. Danach baute er zusammen mit den von uns benannten Zeugen die Musikanlage und eine Theke ab, konnte demzufolge zum Tatzeitpunkt gar nicht am Haus des Dorfpolizisten vorbeigezogen sein. Wir hätten auch das halbe Dorf laden lassen können, einige wären sicher mit großer Freude gekommen, um ihren „Freund und Helfer“ zu sehen, aber man soll ja die Kirche im Dorf lassen.

Die Hauptverhandlung fand dann wieder vor dem Amtsgericht Bad Lobenstein und vor dem gleichen Richter wie zuvor statt, der sich sehr wunderte, fast alle Beteiligten schon wieder vor sich zu haben. Der bedrohte Dorfpolizist hatte sich diesmal nicht als Nebenkläger anschließen können, was ihn aber nicht daran hinderte, die Kollegin von der letzten Veranstaltung als Zeugenbeistand mitzubringen. Das war uns nun auch egal. Unser Mandant schwieg auf unser Anraten und der Dorfpolizist versuchte dem Amtsrichter erneut weiszumachen, dass er unseren Mandanten ganz eindeutig an seiner Stimme erkannt habe. Erklären konnte er das aber wiederum nicht, so dass der Ton des Amtsrichters, der aufgrund unseres im Vorfeld gestellten Beweisantrages wusste was noch kommen würde, eine Spur schärfer und frostiger wurde.

Die geladenen Zeugen bestätigten dann auch, dass unser Mandant anderenorts schwer beschäftigt war. Mit dem Freispruch tat sich der Amtsrichter diesmal nicht schwer, er sah es zweifelsfrei als erwiesen an, dass unser Mandant die vorgeworfene Bedrohung nicht begangen haben kann. Dem Dorfpolizisten gab er noch mit auf den Weg, dass er ihn in Sachen „Stimmerkennung“ hoffentlich nicht nochmal sehen müsse.

Spielstand somit 2:0. Das war aber noch nicht alles, denn die Staatsanwaltschaft hatte noch zwei Asse im Ärmel, die eiskalt verwandelt zum Ausgleich führten.

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