Schadenersatz wegen ausbleibender Wirkung eines Deos auf Frauen?


Allzu wörtlich genommen hat offensichtlich ein 30jähriger Käufer bekannter Körperpflegeprodukte die Werbeversprechungen aus dem Fernsehen. Durchschnittlich aussehende Männer sprühen sich in den Clips ein Deo unter die Achseln oder duschen mit einem bestimmten Gel und werden danach von Horden überdurchschnittlich gutaussehender Frauen verfolgt. Jahrelang hatte der 30jährige genau diese Deos und Duschgels aus der Werbung verwendet, ohne dass sich der in der Werbung versproche Erfolg einstellte. Nicht eine Frau rannte ihm hinterher, geschweige denn, dass ihn eine kennen lernen wollte. Nun reichte es dem Mann und er reichte Klage beim Landgericht Humbug gegen den Hersteller der Körperpflegeprodukte ein.

Er verlangt 30.000 Euro Schadenersatz, da er sieben lange Jahre Produkte des Herstellers benutze, sich der durch die Werbung suggerierte Erfolg aber nicht eingestellt habe, so dass er schließlich depressiv geworden sei. „Egal, ob im Büro oder auf der Straße, keine einzige Frau hat je eine meiner Einladungen zu einem Kaffee angenommen.“, so der enttäuschte Mann. Dabei habe er die Körperpflegeprodukte genau so verwendet, wie auf den Gebrauchsanweisungen beschrieben. Das Gericht wird nun die als Beweismittel übergebenen Reste der verwendeten Duschgels und Deos durch Gutachter auf ihre Wirkung auf Frauen überprüfen lassen. Mit einer Entscheidung in der Sache sei wegen des aufwendigen Prüfverfahrens nicht vor dem. 01. April 2012 zur rechnen, so der Justizsprecher des Landgerichts Humbug.

Quelle: Pressemitteilung 0815/11 des LG Humbug vom 01.04.2011

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