Die Akte mit dem roten Deckel – und am Ende gab es den Freispruch


451096 thorben-wengert pixelio

Thorben Wengert/Pixelio

Das nach unserem Wiederaufnahmeantrag neu aufgerollte Strafverfahren gegen unseren Mandanten hat ein rechtskräftiges Ende gefunden. Er wurde freigesprochen. Im letzten Termin wurde es nochmal spannend, da ein Zeuge sich bislang standhaft geweigert hatte, zu erscheinen. Es war ein Vorführungsbefehl ergangen, der aber die Wachtmeisterei nicht erreicht hatte. Umso überraschter waren alle, dass der Zeuge trotzdem erschienen war.

Unser Mandant soll, so der ursprüngliche Vorwurf, einen Prozessbetrug versucht haben, als er in einem gegen ihn auf Zahlung einer Geldsumme geführten Zivilverfahren behauptete, das Schuldanerkenntnis, aus dem der vermeintliche Zahlungsanspruch herrührte, nicht unterschrieben zu haben.

Die Schriftsachverständigen beim Berliner LKA konnten keine Aussage treffen, ob die Unterschrift nun von ihm stammt oder nicht. Da dann sowohl die Inhaberin des Schuldscheins, als auch ihr Ehemann im Strafverfahren behaupteten, bei der Unterschrift unserem Mandanten gegenüber gesessen zu haben, und ein weiterer Zeuge erzählte, unser Mandant habe mal was erzählt, dass er Geld schulde, wurde er verurteilt. Erst durch ein späteres Schriftsachverständigengutachten in dem weiter geführten Zivilverfahren, kam die Wahrheit ans Licht. Die Unterschrift war eine Nachahmungsfälschung.

Unabhängig davon, dass im Zivilverfahren die Gegenseite eine gefälschte Urkunde vorlegte,  hätte unser Mandant sich aber trotzdem eines Prozessbetruges schuldig gemacht haben können. Nämlich dann, wenn er wahrheitswidrig behauptet hätte, er habe sich zu keiner Zahlung verpflichtet und der Anspruch bestehe nicht. Er hätte sich ja auch mündlich hierzu verpflichten können.

Hier kam nun der unwillige Zeuge ins Spiel. Der hatte nämlich im ersten Strafverfahren ausgesagt, unser Mandant habe sich ihm gegenüber genauso geäußert. Im nun stattgefundenen Termin hörte sich das aber ganz anders an. Da gab der Zeuge zum besten, es sei wohl mal über verschiedene Summen gesprochen worden, das habe er mitbekommen, eine Einigung habe es aber nicht gegeben und unser Mandant habe lediglich gesagt, „ich hab schon so viel bezahlt, jetzt wollen die noch mehr Geld von mir, aber ich zahle keinen Cent“.

Das kam dem nahe, was unser Mandant uns erzählt hatte. Er hatte der Gegenseite einen Laden verpachtet und diesen komplett und auf seine Kosten eingerichtet. Nur dass die Gegenseite dann keine Pacht zahlte und auch sonst keine Anstalten machte, den Laden wieder zu räumen. Da hat man dann mehrere Möglichkeiten. Entweder eine Räumungsklage zu erheben oder aber um die Sache zu verkürzen, „Auslöse“ zu zahlen. Letzteres wollte unser Mandant nicht.

Am Ende erfolgte nach einem über 6 Jahre vor verschiedenen Gerichten geführten Rechtsstreit in diesem Strafverfahren dann der wohlverdiente Freispruch, der dank sofort erklärtem Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft rechtskräftig wurde. Nun darf sich die Berliner Justiz mit der Pächterin und ihrem Ehemann beschäftigen. Wir sind gespannt.

, , , , , , , ,