Die Akte mit den vielen roten Deckeln wird immer dicker und dicker. Nachdem die Gegenseite es tatsächlich fertig gebracht hatte Berufung in der Zivilsache einzulegen, diese dann aber „vergaß“ zu begründen, hat das Kammergericht angedroht die Berufung zu verwerfen, falls keine Rücknahme erfolgt. Zumindest dieses Verfahren ist nun erst einmal abgeschlossen und wir können unser Glück in der Zwangsvollstreckung suchen.
Das Amtsgericht Tiergarten hat im Wiederaufnahmeverfahren terminiert. Im November werden wir also den Schriftsachverständigen hören, dieser wird sein Gutachten erläutern. Ob wir auch die Gegnerin und all die anderen Zeugen hören werden, die bislang behauptet hatten, unser Mandant habe ein Anerkenntnis unterschrieben, wagen wir mal zu bezweifeln. Das Gericht wird hoffentlich sehr ausführlich die Norm zum Zeugnisverweigerungsrecht erläutern. Danach dürfte großes Schweigen herrschen.