In dieser Sache hatte die Staatsanwaltschaft es fertig gebracht, Berufung einzulegen. Der Mandant und auch wir waren not amused und fragten uns, was das jetzt solle. Insbesondere der Mandant als Zeitsoldat wollte die Sache jetzt endlich abgeschlossen wissen. Die Referendarin als Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft selbst hatte einen Freispruch beantragt, an ihr konnte es also nicht liegen. Vielleicht war aber ihr Ausbilder unzufrieden mit sich und der Welt.
Nachdem nun keine weitere Information vorlag, weder eine Berufungsbegründung, welche die Staatsanwaltschaft im Gegensatz zur Verteidigung immer fertigen muss, noch eine Berufungsrücknahme, fragten wir bei der Geschäftsstelle mal höflich nach. Ach die Berufung ist doch schon längst zurückgenommen hieß es. Warum man uns das denn nicht mitteile? Wieso, sie können doch wohl selbst mal nachfragen. Da fällt einem dann auch gar nichts mehr zu ein.