OLG Hamm – Schmerzensgeld statt Darwin Award


Der Theorie Charles Darwins folgend, wonach  die natürliche Selektion im Laufe der Zeit dazu führt, dass nur die Bestangepassten überleben, wird jährlich der Darwin Award an diejenigen vergeben, die bei diesem Überlebenskampf auf außergewöhnliche Art auf der Strecke blieben. Hätte der Kläger in einem vom OLG Hamm zu entscheidenden Fall die betreffende Wasserrutsche kopfüber genommen, wäre er ein todsicherer Anwärter auf den Award geworden. So brach er sich zum Glück nur beide Beine und bekam 20.000 Euro Schmerzensgeld.

Der 62jährige Badegast eines Freibades hatte im Juli 2008 frühmorgens die Wasserrutsche des städtischen Freibades ausprobiert, die zu diesem Zeitpunkt allerdings gesperrt war. Am Ende fiel er in ein leeres Becken und verletzte sich schwer. An der Rutsche war nur seitlich und nicht vor oder auf der Treppe zur Rutsche ein Hinweisschild angebracht, so dass der Badegast an nahm, die Rutsche sei freigegeben. Dass das Becken leer war, habe man von der Startposition nicht sehen können.  Dass die Rutsche eine Ampel hatte, die ausgeschaltet war und in der Rutsche überhaupt kein Wasser lief, überzeugte das Gericht nicht. Unglücklicherweise hatte es geregnet, so dass es auch feucht genug zum Rutschen war. Ausschlaggebend für das OLG Hamm war die seitliche Befestigung des Hinweisschildes, womit nicht deutlich genug darauf hingewiesen wurde, dass die Rutsche gesperrt sei.

OLG Hamm, Az: 7 U 98/09

Quelle: Justiz NRW vom 20. Mai 2010

Noch mehr Wasserrutschenurteile gibt es bei rechtslupe.de: Hochklettern nur auf eigene Gefahr und Zusammenstoß Kopf voran

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