AG Königs Wusterhausen vs. Bundesverfassungsgericht endet unspektakulär


Wie hier berichtet, waren wir als Terminsvertreter in einer eigentlich einfachen Sache (dachten wir jedenfalls) beim Amtsgericht Königs Wusterhausen tätig. Der Mandant einer Kollegin hatte im Online-Shop eines Brandenburger Händlers eine PS2 erstanden. Diese kam beschädigt bei ihm an. Der Käufer schickte das Gerät zurück und verlangte sein Geld. Anscheinend wusste der Händler nicht was ein Widerruf ist und schickte anstatt des Geldes die gleiche PS2 nochmals los.

Zu unserer großen Überraschung teilte der Richter im ersten Termin mit, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg haben werde, da ein Sachmangel, der zum Rücktritt berechtigen würde nicht hinreichend vorgetragen sei.  Dass es darauf nicht ankomme, da der Käufer durch Rücksendung der Ware sein Widerrufsrecht ausgeübt hat, wurde zur Kenntnis genommen und nur auf nachdrücklichen Wunsch protokolliert. Als tatsächlich ein klageabweisendes Urteil zuging, erhob die Kollegin noch eine Gehörsrüge und als die auch zurückgewiesen wurde, Verfassungsbeschwerde. Der Rest ist hier nachzulesen.

Der nächste Termin bestand aus einem Monolog  des Richters darüber, dass er noch nie vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden sei und das alles nicht verstehe.  Die Gegenseite erhielt nochmals Gelegenheit vorzutragen, woraufhin nun behauptet wurde, die Rücksendung sei nicht vollständig erfolgt. Das fand das Gericht erheblich und bestimmte einen erneuten Termin, zu dem es aber nicht etwa die benannten Zeugen, sondern die Parteien lud. Inzwischen nahmen wir die Sache entgegen wirtschaftlicher Vernunft sportlich und boten uns auch für diesen Termin als Vertreter an.

Der Kläger, der zum Zustand der Ware und zur Vollständigkeit der Rücksendung gehört werden sollte, weilte derweil beruflich im Ausland und verspürte wenig Lust, wegen dieser Sache quer durch die Weltgeschichte zu fliegen. Da das Gericht ihm nicht vom persönlichen Erscheinen entbinden mochte, kam er einfach nicht, was der Richter ein wenig angesäuert zur Kenntnis nahm. Wir wiesen darauf hin, dass die Gegenseite die Vollständigkeit der Rücksendung per Mail bestätigt hatte und dies auch schon mehrfach vorgetragen wurde. Die Sache war sowas von entscheidungsreif, nur das Gericht wollte nicht so recht.

Die Gegenseite zog dann allerdings das allerletzte billige As aus dem Ärmel und verkündete freudestrahlend, man beabsichtige demnächst einen Insolvenzantrag  zu stellen. Na prima. Um die Sache endlich zu einem Ende zu bringen, schlossen wir Vergleich. Bei Zahlung einer Summe innerhalb einer bestimmten Frist sollte der Restbetrag erlassen werden, bei Säumnis die gesamte Klagesumme fällig werden. Bedauerlich, dass der Richter nicht noch ein tolles Urteil schreiben musste.

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