LG Landshut ordnet Wiederaufnahme im Fall Rudi R. an


Am 10. März 2009 fischten Taucher bei Neuburg in Bayern einen verschlammten Mercedes E 230 aus der Donau. Hinter dem Steuer fand man eine teilweise skelettierte Leiche. Er handelte sich um den seit dem 13. Oktober 2001 vermissten Landwirt Rudi R., dessen Leiche nach den Feststellungen des Landgerichts Ingolstadt eigentlich gar nicht mehr existieren dürfte. Acht Jahre zuvor soll Rudi R. von seiner Familie erschlagen, zerstückelt und anschließend an die Hofhunde verfüttert worden sein.

Wegen gemeinschaftlichen Totschlages wurden die Ehefrau des Landwirts, ihre zwei Töchter und der Verlobte einer Tochter zu langjährigen Freiheits- bzw. Jugendstrafen verurteilt . Grundlage hierfür waren u.a. Geständnisse sowie Zeugenaussagen. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens war von der Verteidigung bisher erfolglos beantragt worden. Das Landgericht Landshut argumentierte, zwar könne man ausschließen, dass R. erschlagen und zerstückelt wurde, doch seien damit nur die Feststellungen zur konkreten Art der Tötung und Entsorgung der Leiche widerlegt, weitere “aussagekräftige Indizien” würden die Tötung hingegen bestätigen. Die gegen die Ablehnung der Wiederaufnahme eingelegte Beschwerde zum Oberlandesgericht München hatte insoweit Erfolg, dass die Wiederaufnahme für zulässig und zur erneuten Prüfung des Antrages an das LG Landshut zurück verwiesen wurde. Dort entschied man sich jetzt dafür, den noch inhaftierten Verlobten umgehend zu entlassen und das Verfahren aufzunehmen, wobei die Verteidigung klar mit Freisprüchen rechnet.

Quellen: Donaukurier vom 02.04.2010; Augsburger Allgemeine vom 02.04.2010; Beck-Blog vom 03.04.2010

, , , , ,