AG Fürstenfeldbruck: Freispruch für Käufer von Münzen bei eBay


Wie Focus in seiner Online-Ausgabe am 22.07.2009 berichtete, war gegen einen Polizeibeamter wegen des Verdachts auf Hehlerei Strafbefehl ergangen, nachdem er bei eBay 10 römische Kleinmünzen für gerade einmal sechs Euro ersteigert hatte. Zuvor war im das volle Programm der Strafprozessordnung geboten worden. Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Ermittlungsverfahren.
Der Beamte habe, so seine Einlassung, die Münzen als Anschauungsmaterial für den Geschichtsunterricht seines Sohnes gekauft. Über einen Herkunftsnachweis hatte er sich keine Gedanken gemacht. Damit habe er aber nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zumindest billigend in Kauf genommen, dass es sich um antike Kunstgegenstände handeln könne, die möglicherweise durch illegale Raubgrabungen in den Handel gelangt sein könnten. Ein Gutachten im Ermittlungsverfahren wurde offensichtlich nicht eingeholt, erst im Rahmen der auf den Einspruch gegen den Strafbefehl folgenden Hauptverhandlung erklärte ein Gutachter, dass es sich um Massenprodukte handelt, die nahezu wertlos seien, sozusagen „spätrömischer Schrott“.

Selbst die Staatsanwaltschaft habe danach auf Freispruch plädiert. Amtsrichter Steigmayer sprach den Beamten schließlich vom Vorwurf der Hehlerei frei. Es sei zwar vorstellbar, dass die Münzen gestohlen seien, Hinweise dafür gebe es allerdings nicht. Warum er dann die „dürftige“ Vorwürfe im Strafbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft hingenommen und den Strafbefehl unterzeichnet hat, mag er mit sich selber ausmachen. Wieder einmal ein Verfahren, welches die Welt dringend brauchte. Zumindest die zahlreich erschienenen Münzsammler dankten es dem Amtsrichter mit Beifall.

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