Wie die Berliner Morgenpost in ihrer Onlineausgabe am 24.06.2008 berichtet, soll die Berliner Polizei nach Angaben der Justizverwaltung in 2007 die Telefone von 1100 Berlinern überwacht und fast eine Million Telefongespräche abgehört haben. Damit habe sich die Zahl der Abgehörten im Vergleich zum Vorjahr, wo noch 540 Berliner abgehört wurden, verdoppelt.
Telefonüberwachungen können u.a. nach § 100a der Strafprozessordnung ohne das Wissen des betroffenen Anschlussinhabers angeordnet werden, wenn der Verdacht einer schweren Straftat, z.B. Hochverrat, Geldwäsche, Sexualstraftaten, Hehlerei, Mord, Totschlag und Drogendelikten besteht. Die Telekommunikationsüberwachung ist ein Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis. Zur Anordnung sind nur Richter befugt, bzw. bei Gefahr im Verzug auch die Staatsanwaltschaft, wobei die richterliche Anordnung unverzüglich nachzuholen ist.
Quellen:
Berliner Morgenpost Online von 24.06.2008
Heise vom 24.06.2008