„Killerspiele“ müssen ab dem 1. Juli 2008 deutlicher gekennzeichnet werden


Am 1. Juli 2008 tritt das Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes in Kraft. Es soll ab sofort den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen verbessert, insbesondere vor gewaltbeherrschten Computerspielen. Der Bundesrat hatte dem Gesetz am 13. Juni 2008 nach dessen Verabschiedung durch den Bundestag zugestimmt.
Dazu wird der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert und die Indizierungskriterien bei medialen Gewaltdarstellungen werden erweitert und präzisiert. Darüber hinaus werden Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) gesetzlich festgeschrieben.

Mit dem Gesetz werden zur Verbesserung des effektiven Jugendmedienschutzes in der Praxis folgende Maßnahmen ergriffen:

Der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die kraft Gesetzes indiziert sind, wird im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Dies betrifft Trägermedien, die „besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen“.

Die im Gesetz genannten Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen werden erweitert und präzisiert: Es wird durch den Gesetzgeber klargestellt, dass „Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird“ jugendgefährdend sind und von der Bundesprüfstelle in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden sollen.

Die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle werden gesetzlich festgeschrieben. Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen, heißt es in dem Gesetz.

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ist der Auffassung, mit der Gesetzesänderung würden entscheidende Lücken geschlossen. Kennzeichen, die Altersangaben und somit Abgabeverbote deutlich machen sollen, seien nur mit der Lupe zu lesen, das bringe in der Praxis rein gar nichts. Demnächst könne man auf den ersten Blick erkennen, ab welchem Alter Spiele und Filme für Kinder und Jugendliche freigegeben sind. Die Erweiterung des Kataloges schwer jugendgefährdender Medien sieht von der Leyen als ein klares Signal für Hersteller und Händler.

Bereits zum 1. April 2003 traten Bestimmungen zum Jugendmedienschutz (Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutzstaatsvertrag) in Kraft. Nach dem Jugendschutzgesetz des Bundes müssen Computerspiele wie zuvor Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein. Alle neuen Medien, auch Internetseiten, können zudem auf den Index gesetzt werden und Sperrungsverfügungen unterliegen.

Quellen:
Pressemitteilung des BM für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.06.2008
Heise-Newsticker vom 01.07.2008

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