OLG Hamm – Schadensersatz wegen menschenunwürdiger Haftsituation in Justizvollzugsanstalten


Beim 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm sind seit Ende 2007 insgesamt über 60 Amtshaftungsklagen von Strafgefangenen anhängig, die auf Grund der Unterbringungssituation in den Justizvollzugsanstalten Bielefeld-Brackwede I, Bochum, Dortmund, Detmold, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Münster und Werl vom Land Nordrhein-Westfalen Schadenersatz verlangen.
In rund 30 Verfahren hat der Senat jetzt Prozesskostenhilfe bewilligt, da in der gemeinschaftlichen Unterbringung der Gefangenen ein Verstoß gegen die Menschenwürde zu sehen ist. Nach Auffassung des Senats kann von einer menschenwürdigen Unterbringung kaum mehr die Rede sein, wenn einem Gefangenen in einer Zelle weniger als 5 Quadratmeter Grundfläche für sich zur Verfügung stehen. Unabhängig von der Zellengröße liegt ein Verstoß gegen die Menschenwürde dann vor, wenn hinsichtlich der Toilette in der Zelle kein hinreichender Sicht-, Geräusch- und Geruchsschutz gegeben ist. Der Höhe nach kommt eine Entschädigung von 10 Euro bis zu 30 Euro pro Tag für eine menschenunwürdige Unterbringung der hier in Rede stehenden Art in Betracht. Welcher Betrag innerhalb dieser Bandbreite im konkreten Fall angemessen ist, hängt jeweils von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm vom 18.06.2008

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