Studenten, die in Berlin eine Wohnung gemietet und gleichzeitig an einem anderen Ort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, müssen nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg Zweitwohnungssteuer nach dem Berliner Zweitwohnungssteuergesetz zahlen, und zwar auch dann, wenn der Hauptwohnsitz das Kinderzimmer im elterlichen Haus oder der elterlichen Wohnung ist. Zweitwohnungssteuer wird fällig, wenn jemand eine Wohnung als Nebenwohnung unterhält.
Der Kläger kann gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof einlegen. Voraussichtlich wird auch das Bundesverwaltungsgericht über die Frage zu entscheiden haben. Fallen die Urteile des Bundesfinanzhofes und des Bundesverwaltungsgerichts unterschiedlich aus, könnte der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes das letzte Wort haben.
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. November 2007, AZ: 14 K 10476/02 B
Quelle: Pressemitteilung des FG Berlin-Brandenburg vom 04.02.2008