Kürzlich berichteten wir über einen eBay-Käufer eines Navigationsgerätes, der vom Amtsgericht Pforzheim wegen Hehlerei verurteilt worden war. Die Argumentation des Amtsgerichts war einfach und absurd. Der Käufer hätte auf Grund des extrem günstigen Preises und des Herkunftslandes des Verkäufers Verdacht schöpfen müssen.
Das Landgericht Karlsruhe soll dem Unfug jetzt ein Ende bereitet haben. Der Käufer, ein Softwareingenieur, wurde nach einem Bericht der Welt-Online vom Vorwurf der Hehlerei freigesprochen. Dem Landgericht zufolge sei dem Angeklagten nicht nachweisbar gewesen, dass er tatsächlich damit rechnen musste, Diebesgut zu ersteigern.
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