Arbeitnehmer dürfen Aufträge von Vorgesetzten ablehnen, wenn sie damit die zulässige Arbeitszeit erheblich überschreiten müssten, berichtet die Online-Ausgabe der FAZ vom 25.07.2007. Das Arbeitsgerichts Frankfurt gab der Kündigungsschutzklage eines fristlos gekündigten Fahrers eines Abschleppunternehmens statt (ArbG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.07.2007, Az. 1 Ca 1199/07).
Der Mann soll bereits seit dem frühen Morgen im Einsatz gewesen sein. Am Nachmittag soll er den Auftrag erhalten haben, ein Pannenfahrzeug nach Düsseldorf zu bringen. Hätte er die Fahrt angenommen, hätte er gegen die Arbeitszeitgesetze verstoßen müssen. Sein Kollege kam tatsächlich erst in der Nacht aus Düsseldorf zurück. Daher lehnte der Fahrer – zu Recht – den Auftrag des Vorgesetzten ab.
ArbG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.07.2007, Az. 1 Ca 1199/07