Mit Fug und Recht vernetzt


Das Internet lebt von Links. Wertvolle Zusatzinformationen zu einem Thema sind nur einen Mausklick entfernt. Bislang haben wir Paragrafen und Rechtsprechungshinweise in unseren Beiträgen „per Hand“ verlinkt. Nun geschieht das automatisch, dank der Vernetzungsfunktion von dejure.org. Darüber hinaus sind einige Entscheidungen, die wir auf unserer Seite etwas genauer besprechen, in die Datenbank von dejure.org aufgenommen worden, was uns natürlich sehr freut.

Auf den ersten Blick ist dejure.org „nur“ eine Datenbank mit Gesetzestexten wie z.B. das „offizielle“ Angebot des BMJ. Aber eben nur auf den ersten Blick. Neben den eigentlichen Gesetzestexten werden bei dejure.org auch hierzu passende Urteile, Fundstellen und Literaturhinweise, jeweils mit Links angezeigt (Beispiel anhand des § 240 StGB). Über eine Suche-Funktion kann man Urteile durch Eingabe des Gerichts oder des Aktenzeichens auch direkt suchen. Und das alles kostenfrei.

Der Gesetzesbestand von dejure.org umfasst nach Angaben von dejure.org rund 230 aktuelle Gesetze aus fast allen Rechtsgebieten, auch alte Fassungen sind noch vorhanden, und der Bestand wird weiter ausgebaut. In der fortlaufend aktualisierten Rechtsprechungsdatenbank sind nach Angaben von dejure.org über 300.000 Entscheidungen erfasst. Zu jeder Entscheidung wird ein Link zu einer oder mehreren Volltextveröffentlichungen im Internet angegeben (z.B. AG Dessau, Beschl. v. 28.02.2008, Az: 13 OWi 84/08).

Wer selbst juristische Informationen im Internet anbietet, muss lediglich ein kleines Plugin installieren. Für die gängigsten Systeme gibt es bereits Plugins. Für unsere Webseite, die ursprünglich auf dem Content Management System Nucleus basierte, wurde uns von dejure.org ein entsprechendes Plugin zur Verfügung gestellt, welches fehlerfrei arbeitete. Hierfür und für die freundliche Korrespondenz geht ein herzliches Dankeschön an Herrn Oliver Garcia, einen der Geschäftsführer.

,