Wie die FAZ in ihrer Onlineausgabe vom 09.09.2007 berichtet, soll sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries offen dafür gezeigt haben, die Rechtsunsicherheiten von Online-Händlern bei der Verwendung des amtlichen Mustertext für Widerrufsbelehrungen zu beseitigen.
„Der Streit dreht sich insbesondere um die Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach Bürgerlichem Recht (BGB-InfoV), die in einer Anlage unter anderem ein Muster für eine angeblich rechtssichere Widerrufsbelehrung enthält. Das Landgericht Halle und das Landgericht Koblenz hielten dieses gesetzliche Muster für unwirksam, zum Beispiel weil es den Verbraucher über den Beginn der Widerrufsfrist und die Folgen des Widerrufs im Unklaren lasse. Ist eine solche Klausel unwirksam, entfällt sie in dem Vertrag. Dies führt dazu, dass der Käufer ein zeitlich unbegrenztes Recht zum Widerruf hat. Auch von Wettbewerbern kann Ärger drohen.“
Bisher hatte das Bundesjustizministerium keinen Handlungsbedarf gesehen. Das Bundesministerium halte auch weiter an der Rechtsauffassung fest, dass die Musterbelehrung den gesetzlichen Vorgaben entsprächen, soll ein Ministeriumssprecher geäußert haben. Allerdings müsse auf die Rechtsunsicherheiten, die durch die zahlreichen Urteile entstanden seien, nun reagiert werden. Wir dürfen also gespannt sein.
Quelle: FAZ-Online vom 09.09.2007, Corinna Budras: Mehr Rechtssicherheit für den Internethandel