LG Coburg – falsch angegebener Kilometerstand kostet Versicherungsschutz


Wer seinem Kaskoversicherer eine zu geringe Laufleistung seines gestohlenen Pkws mitteilt, riskiert den Versicherungsschutz. Nach einem Autodiebstahl wollte der Bestohlene seine Kaskoversicherung in Anspruch nehmen. Die Versicherung wäre für den Entwendungsfall auch eingetreten, hätte der Bestohlene nicht in seiner Schadensanzeige falsche Angaben gemacht. Die Laufleistung des Pkws gab er mit „ca. 130.000 km“ an. Tatsächlich war der Tacho bereits ein knappes Jahr vor dem Diebstahl bei einem Kilometerstand von 130.000 km ausgewechselt worden. Die Versicherung, die das herausgefunden hatte, lehnte die Schadensregulierung ab und entzog dem Bestohlenen den Versicherungsschutz für den Schadensfall. Daraufhin erhob dieser Klage auf Zahlung von rund 8.300 €.
Das Landgericht Coburg wies die Klage ab (Urteil vom 23.03.2007, Az: 14 O 122/07). Die Frage nach der Gesamtlaufleistung des Pkws zum Diebstahlszeitpunkt sei nach Auffassung des Gerichts zur Feststellung der Entschädigungshöhe erforderlich und damit sachdienlich. Für den Wert des Fahrzeuges komme es nämlich entscheidend auf den Kilometerstand an. Das gelte auch für ältere Fahrzeuge mit relativ hoher Laufleistung. Nach seinen eigenen Angaben sei der Kläger nach dem Tachowechsel aber jedenfalls zweimal mit dem Pkw in Polen gewesen und habe dabei mindestens 4.000 km zurückgelegt. Außerdem habe sein Sohn den Wagen werktäglich genutzt, um zur Arbeitsstelle zu gelangen, was mindestens weitere 9.680 km bedeute. Insgesamt betrage die Fahrstrecke damit – selbst ohne sonstige „kleinere“ Fahrt – jedenfalls 13.680 km und liege damit mehr als 10 % über dem vom Kläger mitgeteilten Circa-Wert. Diese Falschangabe sei geeignet, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden. Und aufgrund der erheblichen Abweichung sei auch von einem erheblichen Verschulden des Klägers auszugehen.

Quelle: Presseinformation vom 24.08.2007 zum Urteil des Landgerichts Coburg vom 23. März 2007, Az: 14 O 122/07; rechtskräftig

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