Unerwünschte Werbeanrufe mit dem Ziel Waren oder Dienstleistungen am Telefon zu verkaufen, sind keine Seltenheit. Nicht jeder Angerufene widersteht dem vermeintlich angebotenen Schnäppchen und schließt mündlich einen Vertrag ab. Wer der Vertragsschluss später reut, hat häufig Probleme, aus dem ungewollten Vertrag herauszukommen.
Ferner sollen Angerufene ein erweitertes Widerrufsrecht erhalten. Telefonverträge über Zeitungs- oder Magazin-Abos können Kunden bisher nicht widerrufen, künftig soll dies innerhalb einer Frist von zwei Wochen möglich sein.
Den Verbraucherzentralen gehen diese Vorschläge nicht weit genug. Sie wollen eine schriftliche Bestätigung telefonischer Verträge zur Bedingung machen.
Quelle: Berliner Zeitung vom 13.09.2007, Politik – Seite 07, Gerold Büchner: Schutz vor unlauterer Telefonwerbung