Unerwünschte Werbeanrufe – Justizministerin will Bußgelder verhängen


Unerwünschte Werbeanrufe mit dem Ziel Waren oder Dienstleistungen am Telefon zu verkaufen, sind keine Seltenheit. Nicht jeder Angerufene widersteht dem vermeintlich angebotenen Schnäppchen und schließt mündlich einen Vertrag ab. Wer der Vertragsschluss später reut, hat häufig Probleme, aus dem ungewollten Vertrag herauszukommen.

Justizministerin Brigitte Zypries will nun gegen unerwünschte Telefonwerbung mit Verboten und Bußgeldern vorgehen. Zum einen soll rechtlich genauer bestimmt werden, wann von einer Einwilligung des Angerufenen zum Verkaufsgespräch am Telefon ausgegangen werden kann. Bereits jetzt ist die Einwilligung zwingende Voraussetzung, aber nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb nicht sanktionsbewehrt. Künftig soll ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro drohen. Den Telefonwerbern soll zudem verboten werden, ihre Rufnummer zu unterdrücken.

Ferner sollen Angerufene ein erweitertes Widerrufsrecht erhalten. Telefonverträge über Zeitungs- oder Magazin-Abos können Kunden bisher nicht widerrufen, künftig soll dies innerhalb einer Frist von zwei Wochen möglich sein.

Den Verbraucherzentralen gehen diese Vorschläge nicht weit genug. Sie wollen eine schriftliche Bestätigung telefonischer Verträge zur Bedingung machen.

Quelle: Berliner Zeitung vom 13.09.2007, Politik – Seite 07, Gerold Büchner: Schutz vor unlauterer Telefonwerbung

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