Der verhornte Fuß und das deutsche Umsatzsteuerrecht


Gastbeitrag unseres Kooperationspartners Rechtsanwalt Dr. Carsten Pagels:

Sucht man im deutschen Umsatzsteuerrecht eine Logik, wird man sie vergebens suchen. Manche Produkte werden mit 19 % besteuert (Regelsatz), manche mit 7 % (ermäßigter Satz), einige gar nicht (Nullsatz bzw. umsatzsteuerbefreit). Ist man sich nicht sicher, kann man in ellenlange Listen gucken. Es gibt eine Vielzahl von Kuriositäten. Am bekanntesten ist der Eselfall: Kauft man einen Esel, wird 19 % USt. fällig, kauft man hingegen einen Maulesel (Vater: Pferd; Mutter: Esel), fallen nur 7% an.

Meist ist der Gesetzgeber schuld. Manches Mal schaffen es auch die Gerichte, komplizierte Sachen noch weiter zu komplizieren: Podologische Leistungen kann man als staatlich geprüfter Podologe erbringen. Man darf es aber auch tun, wenn man kein staatlich geprüfter Podologe ist. Man nennt sich dann Fußpfleger.

Jetzt hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz gesagt (Urteil v. 28.06.2012, Az.: 6 K 1911/11): Nicht auf die Leistung kommt es an, sondern auf die Person. Setzt der Podologe den Hobel an, ist das ganze umsatzsteuerfrei. Macht das gleiche ein Fußpfleger, kostet es 19 % drauf. Das Gericht hat nämlich ganz genau das PodG (Podologiegesetz! Gibt es wirklich) analysiert. Kann man mir folgen?

Das ist jetzt aber bisher viel zu einfach gewesen: Jetzt hat das Bundesfinanzministerium einen Runderlass v. 19.06.2012 herausgegeben. Auch wenn der Podologe hobelt, kann eventuell USt. anfallen. Es kommt nämlich – so Wolfgang Schäubles Mannen – darauf an, ob der Patient mit einer ärztlichen Überweisung kommt – dann keine USt. – oder ohne  – dann plus 19 %. Hat der Kunde zwar keine ärztliche Überweisung, befindet sich aber in einer Rehabilitationsmaßnahme – dann keine USt. Ist es keine Rehabilitationsmaßnahme, sondern eine Vorsorgemaßnahme, dann fällt Umsatzsteuer VIELLEICHT an. Ist die Vorsorgemaßnahme von der gesetzlichen Krankenkasse genehmigt, auch wenn kein Rezept vorliegt – keine USt. Ist die Vorsorgemaßnahme zwar aus objektiver Sicht geboten jedoch nicht genehmigt –  dann gibt’s 19 % drauf.

Mir schwirrt der Kopf. Darauf trink ich erst mal einen Schnaps. Auf den fällt immer 19 % an. Garantiert.  Am besten kauft man sich so ein Hobelteil im Drogeriemarkt und legt dann selbst Hand an. Kostet gar nichts. Das viele neue Geld für Spanien ist dann zwar vielleicht unter Umständen „für die Füße“, aber jedenfalls nicht „von die Füße“.

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