Der Wettbewerbszentrale berichtet von zahlreichen Abmahnschreiben, in denen unbekannte Dritte im Namen der Wettbewerbszentrale auftreten. Diese Abmahnungen weisen im Briefbogen als vorgeblichen Absender die Wettbewerbszentrale mit der Anschrift Landgrafenstr. 24 B in 61348 Bad Homburg auf. Es wird die Verletzung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen beanstandet und gleichzeitig die Zahlung einer Aufwandspauschale in der Gesamthöhe von 403,00 € verlangt.
Die Wettbewerbszentrale beabsichtigt, die zuständige Staatsanwaltschaft einzuschalten. Zur Ermittlung des Urhebers wird gebeten, die Originale der gefälschten Abmahnschreiben nebst Briefumschlag zur Verfügung zustellen, um gegebenenfalls Fingerabdrücke bzw. DNA-Spuren sichern zu können. Es wird um Übersendung an die Wettbewerbszentrale zum Aktenzeichen DSW 2 0018/12 gebeten.
Quelle: Mitteilung der Wettbewerbszentrale vom 18.04.2012