Staatsanwaltschaft Karlsruhe kommt bei Aldi-Rechnern ins Schwärmen


Wie die Kanzlei Wilde & Beuger berichtet, weckte der Rechner eines Tauschbörsennutzers Begehrlichkeiten bei der ermittelnden Polizei und der Staatsanwaltschaft. Bei der Durchsuchung der Wohnung, fand man einen Rechner mit etwa 3500 Musikstücken.

Gegen den Tauschbörsennutzer wurde ein Strafbefehl erlassen, der Computer soll nach § 74 StGB eingezogen und verwertet werden. Bei dem Rechner handelt es sich um einen der bei Aldi vertriebenen Medion “MED MT 380″ incl. gültiger Windows XP Lizenz, der die mit der Auswertung befassten Beamten offensichtlich so sehr beeindruckte, dass sie der zuständigen Staatsanwaltschaft einen Verwertungsvorschlag unterbreiteten, der sich liest wie ein Weihnachtswunschzettel:

„…Ein derart schneller Rechner wurde hier bislang noch nicht überprüft. Zudem ist eine gültige Lizenz für das Betriebssystem vorhanden. Das vorgelegte externe Festplattenlaufwerk befinde sich ebenfalls in einwandfreien Zustand und funktioniert ohne Einschränkungen. […] Die Verwertung durch den Gerichtsvollzieher dürfte keinen wirklich nennenswerten Erlös erbringen, da zwischenzeitlich entsprechende Systeme bei Medion im Neuzustand mit Garantieleistungen als Ausverkaufsware zu beziehen sind. Ich rege daher an, die Zuweisung der vorgelegten Geräte an das Polizeipräsidium […], Dezernat 4.2 zu beantragen. […]“

Den gesamten Verwendungsvorschlag gibt es auf der Webseite der Kanzlei Wilde & Beuge als PDF.

Quelle: Kanzlei Wilde & Beuge vom 29.04.2008

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