Die Bundesregierung will, wie die „Bild“ berichtet, Verkehrsverstöße künftig mit bis zu doppelt so hohen Bußgeldern ahnden „Bild“ beruft sich auf einen neuen Gesetzentwurf der am 21. Mai vom Bundeskabinett beschlossen werden solle. Danach sollen Bußgelder beispielsweise für gefährliches Überholen, Abstandsunter- sowie Tempoüberschreitungen ab Januar 2009 um 100 Prozent erhöht werden.
„Bild“ berichtet weiter: „Neu ist eine allgemeine Erhöhungsklausel: Wem Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, der zahlt einen Aufschlag von bis zu 50 Prozent des Regelsatzes!“ Entweder, die Änderung der Bußgeldkatalogverordnung ist hier missverständlich, oder aber, was wahrscheinlicher ist, Blinde schreiben von Farbe.
Nach § 1 Abs. 2 der derzeitig geltenden BKatV ist bei der Bemessung der Geldbußen regelmäßig von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen auszugehen. Fahrlässigkeit ist die Grundannahme bei der Bestimmung der Bußgelder und sonstigen Sanktionen. Vorsatz muss nachgewiesen werden. Allerdings sieht die BKatV auch im Falle einer vorsätzlichen Begehung eine schematische Verdopplung des Bußgeldsatzes nicht vor. Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind dann nach § 17 OWiG u.a. die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf.
Quellen:
Focus-Online vom 05.05.2008
ZDF-heute.de vom 05.05.2008