Totales Rauchverbot in Sachsens Diskotheken steht kurz vor dem Fall


Am 01. Februar 2008 trat im Freistaat Sachsen das dortige Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Nach dem Gesetz darf in abgetrennten Nebenräumen von Gaststätten geraucht werden. Diskotheken sind von dieser Ausnahme generell ausgeschlossen. Als erste Diskothek in Sachsen hat daher die Volkspalast GmbH, vertreten von dem im Gastronomierecht spezialisierten Rechtsanwalt Dr. Carsten Pagels aus Torgau, Verfassungsbeschwerde beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof erhoben.
Eine kleinere Diskothek, der Club GLASHAUS aus Adorf im Vogtland, hat sich, ebenfalls durch Dr. Pagels vertreten, inzwischen dem Verfahren (Az.: Vf. 15-IV-08). angeschlossen.

Wie Rechtsanwalt Dr. Pagels mitteilt, steht das Verfahren jetzt vor der entscheidenden Wende zugunsten der Gastronomen und ihrer Gäste. Im Frühjahr hat ein Diskobetreiber aus Baden-Würtemberg gleichfalls Verfassungsbeschwerde erhoben, allerdings vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die gesetzliche Regelung aus Baden-Württemberg ist die gleiche wie in Sachsen (totales Rauchverbot in Diskotheken ohne jede Ausnahme). Die Karlsruher Richter haben sich der Sache in erstaunlicher Geschwindigkeit angenommen, insbesondere um unterschiedliche Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte zu vermeiden. Am 11.06.2008 fand die mündliche Verhandlung in Karlsruhe statt. Eine Grundsatzentscheidung aus Karlsruhe ist für Juli 2008 angekündigt worden.

MFUR fragt: Wie werden die Karlsruher Richter voraussichtlich entscheiden?

Rechtsanwalt Dr. Pagels: Offensichtlich springen alle Ampeln für die Diskotheken bald auf Grün. Aus dem Gang der Karlsruher Verhandlung und den sehr skeptischen Fragen, die die Verfassungsrichter an die Vertreter Baden-Württembergs gestellt haben, ist herauszulesen, dass in Karlsruhe erhebliche Zweifel herrschen, ob man die Diskotheken so diskriminieren darf, als dass nur dort ein Totalverbot herrscht, während alle anderen Gaststätten Raucherzonen einrichten dürfen. Es ist nach dem Gang der Verhandlung damit zu rechnen, dass das totale Rauchverbot in Diskotheken vom Bundesverfassungsgericht zu Fall gebracht werden wird.

MFUR fragt: Die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht richtet sich gegen ein Gesetz aus Baden-Württemberg. Welche Auswirkungen ergeben sich für das vor dem sächsischen Verfassungsgericht geführte Verfahren?

Rechtsanwalt Dr. Pagels:
Die Leipziger Richter hatten mir gegenüber eine Entscheidung für Mai oder Juni diesen Jahres angekündigt. Allerdings wird das Gericht in Leipzig jetzt abwarten und erst eine Entscheidung treffen, wenn Karlsruhe seine Grundsatzentscheidung getroffen hat. Dass in Leipzig etwas anderes rauskommt als in Karlsruhe, ist fast ausgeschlossen. Die Leipziger Richter werden sich nicht offen gegen das höchste deutsche Gericht stellen. Wenn also im Juli in Entscheidung als Karlsruhe kommt, wird ganz kurze Zeit später aus Leipzig für den Freistaat Sachsen entschieden.

MFUR fragt: Was bedeutet das für die Diskothekenbesucher in Sachsen?

Rechtsanwalt Dr. Pagels: Bald darf man in Sachsens Diskotheken wieder rauchen, allerdings – das ist klar – nicht überall, sondern nur in Raucherzonen. Außerdem: es wird so wie es aussieht eine ausgesprochene Pleite für die sächsische Staatsregierung und ihr bevormundendes Gesetz. Wird ein von der Regierung hochgelobtes Gesetzes nur kurze Zeit später zumindest teilweise kassiert, weil es gegen die Verfassung und gegen Grundrechte verstößt, ist das ein Waterloo für die Regierung. Hätte die Regierung etwas mehr Augenmaß walten lassen, hätte man dies vermeiden können.

MFUR fragt: Werden derzeit bei Verstößen bereits Bußgelder verhängt?

Rechtsanwalt Dr. Pagels: Grundsätzlich kann es welche geben. Die Ordnungsämter sind derzeit bezüglich Diskotheken wegen der laufenden Verfahren allerdings sehr zurückhaltend, was Bußgelder betrifft. Wenn das Gesetz insoweit kippt, müssten sonst viele rechtskräftige Bußgeldbescheide wieder aufgehoben werden.

Wir bedanken uns bei unserem Kooperationspartner Rechtsanwalt Dr. Carsten Pagels aus Torgau für das Gespräch.

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Quelle: Pressemitteilung der Kanzlei Dr. Carsten Pagels vom 12.06.2008

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