Im Zweifel für den Angeklagten. Nach diesem Grundsatz sprach nach Meldung von Spiegel-Online das Landgericht Frankfurt am Main einen 47-jährigen Priester vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung frei. Der Priester soll im Oktober 2006 einen Stricher in den Penis gebissen und ihn dadurch schwer verletzt haben. In der ersten Instanz war der Priester vom Amtsgericht Frankfurt noch zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Nach Spiegel-Online habe er seiner Aussage zufolge den Stricher in einer Gaststätte kennen gelernt. Der Mann habe ihm anschließend das Handy weggenommen und ihn gezwungen, dessen Glied in den Mund zu nehmen. Vor lauter Ekel habe er schließlich zugebissen. Das Landgericht Frankfurt am Main wertete den sexuellen Übergriff als „gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff“, so dass der Biss aus Notwehr gerechtfertigt war. Da nicht zweifelsfrei feststellbar war, ob der Angeklagte dem Mann tatsächlich schuldhaft in den Penis gebissen hat, war er freizusprechen.
Quelle: Spiegel-Online vom 20. Januar 2009
Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass es das Amtsgericht Frankfurt am Main mit dem Zweifelsgrundsatz nicht so hat. Da kam der Freispruch auch erst in der Berufung. Aber diese Geschichte gibt es ein anderes Mal.